S 8 SO 333/12•Sozialgericht Detmold, 2014-05-13, S 8 SO 333/12
Sozialgericht Detmold, 2014-05-13, S 8 SO 333/12
S 8 SO 333/12Sozialversicherungsgericht13.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 8 SO 333/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-13
Aktenzeichen: S 8 SO 333/12
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2014:0513.S8SO333.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 28.06.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.12.2012 verurteilt, den Klägern für den Zeitraum von Juli bis September 2012 Leistungen nach dem IV. Kapitel des SGB XII unter Berücksichtigung des tatsächlichen Einkommens aus ihrer selbstständigen Tätigkeit zu gewähren. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger zur Hälfte.
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