S 2 SB 746/11•Sozialgericht Detmold, 2013-07-02, S 2 SB 746/11
Sozialgericht Detmold, 2013-07-02, S 2 SB 746/11
S 2 SB 746/11Sozialversicherungsgericht02.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 2 SB 746/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-02
Aktenzeichen: S 2 SB 746/11
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2013:0702.S2SB746.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 25.10.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 06.05.2011 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, bei dem Kläger unter Abänderung des Bescheids vom 07.01.2009 ab Antrag vom 13.08.2010 einen Gesamt-GdB von 50 festzustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger 9/10 der notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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