S 2 SO 164/13 ER•Sozialgericht Detmold, 2013-06-12, S 2 SO 164/13 ER
Sozialgericht Detmold, 2013-06-12, S 2 SO 164/13 ER
S 2 SO 164/13 ERSozialversicherungsgericht12.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 2 SO 164/13 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-12
Aktenzeichen: S 2 SO 164/13 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2013:0612.S2SO164.13ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Aufhebungsbescheid vom 15.05.2013 wird wiederhergestellt.
Der Antragsgegner hat der Antragstellerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.