S 18 P 85/15•Sozialgericht Detmold, 2012-09-30, S 18 P 85/15
Sozialgericht Detmold, 2012-09-30, S 18 P 85/15
S 18 P 85/15Sozialversicherungsgericht30.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 18 P 85/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-30
Aktenzeichen: S 18 P 85/15
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2012:0930.S18P85.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 265,91 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.07.2015 sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 2,30 EUR sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Gerichtskosten des Mahnverfahrens.
Im Übrigen haben die Beteiligten einander Kosten nicht zu erstatten.
Die Berufung wird zugelassen.
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