S 12 AL 24/12•Sozialgericht Detmold, 2012-09-14, S 12 AL 24/12
Sozialgericht Detmold, 2012-09-14, S 12 AL 24/12
S 12 AL 24/12Sozialversicherungsgericht14.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 12 AL 24/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-14
Aktenzeichen: S 12 AL 24/12
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2012:0914.S12AL24.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 18.11.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.12.2011 verurteilt, den Bescheid vom 17.03.2011 abzuändern und dem Kläger Ausbildungsgeld ohne Anrechnung von tatsächlich nicht geleistetem Unterhalt zu gewähren. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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