S 2 SO 46/09•Sozialgericht Detmold, 2009-07-21, S 2 SO 46/09
Sozialgericht Detmold, 2009-07-21, S 2 SO 46/09
S 2 SO 46/09Sozialversicherungsgericht21.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 2 SO 46/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-21
Aktenzeichen: S 2 SO 46/09
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2009:0721.S2SO46.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 02.12.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 09.03.2009 wird abgeändert. Der Beklagte wird verpflichtet, die Kosten für das als notwendig anerkannte Training zur Erlangung lebenspraktischer Fähigkeiten (LPF) ohneAnrechnung des Einkommens und Vermögens der Klägerin selbst oder der Eltern der Klägerin zu übernehmen. Der Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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