Sozialgericht Detmold, 2009-04-09, S 10 (7) AS 97/06

S 10 (7) AS 97/06Sozialversicherungsgericht09.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 10 (7) AS 97/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-09

Aktenzeichen: S 10 (7) AS 97/06

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2009:0409.S10.7AS97.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung ihres Bescheides vom 19.04.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.08.2006 verurteilt, an den Kläger für den Zeitraum vom 01.05.2006 bis zum 31.10.2006 weitere Kosten der Unterkunft in Höhe von insgesamt 389,27 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte erstattet dem Kläger 69% seiner notwendigen außergerichtlichen Kosten.

Die Berufung wird zugelassen.

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