Sozialgericht Detmold, 2007-11-29, S 12 KA 8/03

S 12 KA 8/03Sozialversicherungsgericht29.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 12 KA 8/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-29

Aktenzeichen: S 12 KA 8/03

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2007:1129.S12KA8.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers und die Gerichtskosten zu 3/4 und der Kläger trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beklagten und die Gerichtskosten zu 1/4.

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