S 10 AS 41/06 ER•Sozialgericht Detmold, 2006-03-15, S 10 AS 41/06 ER
Sozialgericht Detmold, 2006-03-15, S 10 AS 41/06 ER
S 10 AS 41/06 ERSozialversicherungsgericht15.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 10 AS 41/06 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-15
Aktenzeichen: S 10 AS 41/06 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2006:0315.S10AS41.06ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, an die Antragstellerin Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Höhe von monatlich 345 EUR und Mehrbedarfsleistungen für Alleinerziehende gemäß § 21 Abs. 3 Ziff. 1 SGB II ab Antrag- stellung vom 20.02.2006 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bis einschließlich zum 19.08.2006 zu erbringen. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen. Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 5/11.
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