S 14 KR 44/02•Sozialgericht Detmold, 2006-02-08, S 14 KR 44/02
Sozialgericht Detmold, 2006-02-08, S 14 KR 44/02
S 14 KR 44/02Sozialversicherungsgericht08.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 14 KR 44/02 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2006-02-08
Aktenzeichen: S 14 KR 44/02
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2006:0208.S14KR44.02.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 14. Kammer
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheides vom 03.07.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31.07.2002 wird festgestellt, dass die Klägerin über den 03.05.1995 hinaus bei der Beklagten familienversichert ist. Die Beklagte hat der Klägerin deren außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits zu erstatten. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
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