S 9 AS 237/05 ER•Sozialgericht Detmold, 2006-01-10, S 9 AS 237/05 ER
Sozialgericht Detmold, 2006-01-10, S 9 AS 237/05 ER
S 9 AS 237/05 ERSozialversicherungsgericht10.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 9 AS 237/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-10
Aktenzeichen: S 9 AS 237/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2006:0110.S9AS237.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, an die Antragsteller ab 01.12.2005 Regelleistungen ohne Abzüge wegen häuslicher Ersparnis nach den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen. Die Antragsgegnerin erstattet den Antragstellern ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten.
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