Sozialgericht Detmold, 2006-01-10, S 9 AS 237/05 ER

S 9 AS 237/05 ERSozialversicherungsgericht10.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Detmold — S 9 AS 237/05 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-10

Aktenzeichen: S 9 AS 237/05 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2006:0110.S9AS237.05ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, an die Antragsteller ab 01.12.2005 Regelleistungen ohne Abzüge wegen häuslicher Ersparnis nach den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen. Die Antragsgegnerin erstattet den Antragstellern ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.