S 13 AS 32/05 ER•Sozialgericht Detmold, 2005-07-29, S 13 AS 32/05 ER
Sozialgericht Detmold, 2005-07-29, S 13 AS 32/05 ER
S 13 AS 32/05 ERSozialversicherungsgericht29.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 13 AS 32/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-29
Aktenzeichen: S 13 AS 32/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2005:0729.S13AS32.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab dem 29.06.2005 bis zur Entscheidung über den Widerspruch vom 02.06.2005, längstens bis zum 31.10.2005, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes unter Berücksichtigung monatlicher tatsächlicher Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 287,00 Euro nach den gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
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