S 10 (8) AL 208/02•Sozialgericht Detmold, 2004-02-19, S 10 (8) AL 208/02
Sozialgericht Detmold, 2004-02-19, S 10 (8) AL 208/02
S 10 (8) AL 208/02Sozialversicherungsgericht19.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Detmold — S 10 (8) AL 208/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-19
Aktenzeichen: S 10 (8) AL 208/02
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2004:0219.S10.8AL208.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 20.11.2002 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.11.2002 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Arbeitslosenhilfe unter Berücksichtigung der von dem Kläger tatsächlich aufgewendeten Beträge für gesetzlich vorgeschriebene oder nach Grund und Höhe angemessenen Versicherungen zu leisten. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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