Sozialgericht Dortmund, 2024-06-12, S 40 SB 1685/21

S 40 SB 1685/21Sozialversicherungsgericht12.06.2024

Regest

1. Aufhebung der Feststellung von Merkzeichen im Schwerbehindertenrecht für die Zeit nach der Bekanntgabe des Bescheides. 2. Vorliegen einer wesentlichen Änderung bei einer über 16jährigen Klägerin mit Diabetes mellitus.

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 40 SB 1685/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-06-12

Aktenzeichen: S 40 SB 1685/21

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2024:0612.S40SB1685.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 40. Kammer

Normen: § 48 SGB X, A.5 d) jj) VMG

Leitsätze

    1. Aufhebung der Feststellung von Merkzeichen im Schwerbehindertenrecht für die Zeit nach der Bekanntgabe des Bescheides.
    1. Vorliegen einer wesentlichen Änderung bei einer über 16jährigen Klägerin mit Diabetes mellitus.

Tenor

Der Bescheid vom 02.03.2021 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.07.2021 wird hinsichtlich der Aufhebung des Merkzeichens H für den Zeitraum 02.03.2021 bis 08.03.2021 aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Notwendige außergerichtliche Kosten der Klägerin sind nicht zu erstatten.

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