Sozialgericht Dortmund, 2024-04-24, S 43 SO 405/23

S 43 SO 405/23Sozialversicherungsgericht24.04.2024

Regest

1. Zum Vorliegen einer wesentlichen Änderung bei der Bewilligung von Grundsicherung im Alter und der Erhöhung des Renteneinkommens im Juli 2. Beim Zufluss von laufenden Leistungen ist auf Einnahmen des gesamten Monats abzustellen, so auch für am Monatsletzten zufließendem erhöhten Renteneinkommen.

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 43 SO 405/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-24

Aktenzeichen: S 43 SO 405/23

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2024:0424.S43SO405.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 43. Kammer

Normen: § 48 SGB X

Leitsätze

    1. Zum Vorliegen einer wesentlichen Änderung bei der Bewilligung von Grundsicherung im Alter und der Erhöhung des Renteneinkommens im Juli
    1. Beim Zufluss von laufenden Leistungen ist auf Einnahmen des gesamten Monats abzustellen, so auch für am Monatsletzten zufließendem erhöhten Renteneinkommen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sind nicht zu erstatten.

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