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S 43 SO 405/23•Sozialgericht Dortmund, 2024-04-24, S 43 SO 405/23
S 43 SO 405/23Sozialversicherungsgericht24.04.2024
1. Zum Vorliegen einer wesentlichen Änderung bei der Bewilligung von Grundsicherung im Alter und der Erhöhung des Renteneinkommens im Juli 2. Beim Zufluss von laufenden Leistungen ist auf Einnahmen des gesamten Monats abzustellen, so auch für am Monatsletzten zufließendem erhöhten Renteneinkommen.
Entscheidungsdatum: 2024-04-24
Aktenzeichen: S 43 SO 405/23
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2024:0424.S43SO405.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 43. Kammer
Normen: § 48 SGB X
Die Klage wird abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sind nicht zu erstatten.
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