projekte
S 43 SO 169/21•Sozialgericht Dortmund, 2023-01-25, S 43 SO 169/21
S 43 SO 169/21Sozialversicherungsgericht25.01.2023
1. Ein Anspruch auf Bewilligung einer Beihilfe für die Beschaffung eines Wäschetrockners ist auch bei erheblicher Pflegebedürftigkeit keine Erstausstattung für die Wohnung soweit ausreichend Trockenmöglichkeiten vorhanden sind.2. Aus einer einmaligen Leistung resultiert keine abweichende Festsetzung des Regelsatzes nach § 27a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 SGB XII.
Entscheidungsdatum: 2023-01-25
Aktenzeichen: S 43 SO 169/21
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2023:0125.S43SO169.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 43. Kammer
Normen: § 19 Abs. 2 i.V.m. § § 41 ff. SGB XII, § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII, § 27a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 SGB XII, § 73 SGB XII
Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.