Sozialgericht Dortmund, 2022-03-30, S 93 KR 4915/19

S 93 KR 4915/19Sozialversicherungsgericht30.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 93 KR 4915/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-30

Aktenzeichen: S 93 KR 4915/19

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2022:0330.S93KR4915.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 93. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 309,65 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.08.2018 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 309,65 Euro festgesetzt.

Die Berufung wird zugelassen.

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