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S 93 KR 4915/19•Sozialgericht Dortmund, 2022-03-30, S 93 KR 4915/19
S 93 KR 4915/19Sozialversicherungsgericht30.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-30
Aktenzeichen: S 93 KR 4915/19
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2022:0330.S93KR4915.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 93. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 309,65 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.08.2018 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 309,65 Euro festgesetzt.
Die Berufung wird zugelassen.
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