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S 35 AS 279/22 ER•Sozialgericht Dortmund, 2022-02-25, S 35 AS 279/22 ER
S 35 AS 279/22 ERSozialversicherungsgericht25.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-25
Aktenzeichen: S 35 AS 279/22 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2022:0225.S35AS279.22ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Kammer
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Herrn
Rechtsanwalt A wird abgelehnt.
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