Sozialgericht Dortmund, 2022-02-25, S 35 AS 279/22 ER

S 35 AS 279/22 ERSozialversicherungsgericht25.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 35 AS 279/22 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-25

Aktenzeichen: S 35 AS 279/22 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2022:0225.S35AS279.22ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 35. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Herrn

Rechtsanwalt A wird abgelehnt.

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