Sozialgericht Dortmund, 2019-09-03, S 49 KR 2980/17

S 49 KR 2980/17Sozialversicherungsgericht03.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 49 KR 2980/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-03

Aktenzeichen: S 49 KR 2980/17

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2019:0903.S49KR2980.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 49. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.222,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.06.2017 aus einem Betrag in Höhe von 1.922,20 EUR sowie nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.12.2017 aus einem Betrag in Höhe von 300,00 EUR zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.222,20 EUR festgesetzt.

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