Sozialgericht Dortmund, 2019-08-20, S 34 BA 103/18

S 34 BA 103/18Sozialversicherungsgericht20.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 34 BA 103/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-20

Aktenzeichen: S 34 BA 103/18

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2019:0820.S34BA103.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 30.11.2017 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 06.07.2018 wird insoweit aufgehoben, als die Beklagte Säumniszuschläge in Höhe von 245,50 € erhebt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Streitwert wird auf 441,92 € festgestellt.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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