Sozialgericht Dortmund, 2018-03-28, S 49 KR 641/17

S 49 KR 641/17Sozialversicherungsgericht28.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 49 KR 641/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-28

Aktenzeichen: S 49 KR 641/17

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2018:0328.S49KR641.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 49. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.10.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.03.2017 verurteilt, die Kosten für die am 15.09.2016 beantragten Liposuktionsbehandlungen der Lipödeme an den Ober- und Unterschenkeln beidseits, an den Oberarmen beidseits, an der Hüfte beidseits sowie um/am Knie beidseits zu übernehmen. 2. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. 3. Die Sprungrevision wird zugelassen.

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