S 49 KR 641/17•Sozialgericht Dortmund, 2018-03-28, S 49 KR 641/17
Sozialgericht Dortmund, 2018-03-28, S 49 KR 641/17
S 49 KR 641/17Sozialversicherungsgericht28.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 49 KR 641/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-28
Aktenzeichen: S 49 KR 641/17
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2018:0328.S49KR641.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 49. Kammer
Tenor
- Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.10.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.03.2017 verurteilt, die Kosten für die am 15.09.2016 beantragten Liposuktionsbehandlungen der Lipödeme an den Ober- und Unterschenkeln beidseits, an den Oberarmen beidseits, an der Hüfte beidseits sowie um/am Knie beidseits zu übernehmen. 2. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. 3. Die Sprungrevision wird zugelassen.
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