Sozialgericht Dortmund, 2018-02-14, S 69 AS 6241/17 ER

S 69 AS 6241/17 ERSozialversicherungsgericht14.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 69 AS 6241/17 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-14

Aktenzeichen: S 69 AS 6241/17 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2018:0214.S69AS6241.17ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 69. Kammer

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern vorläufig für die Zeit vom 21.12.2017 bis 28.02.2018 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in gesetzlicher Höhe bestehend aus den Regelbedarfen in gesetzlicher Höhe und den Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 4/5 von monatlich 595 Euro unter Berücksichtigung des Einkommens aus Kindergeld zu gewähren. Der Antragsgegner hat den Antragstellern ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

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