S 31 AL 287/17•Sozialgericht Dortmund, 2018-02-05, S 31 AL 287/17
Sozialgericht Dortmund, 2018-02-05, S 31 AL 287/17
S 31 AL 287/17Sozialversicherungsgericht05.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 31 AL 287/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-05
Aktenzeichen: S 31 AL 287/17
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2018:0205.S31AL287.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 07. Februar 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. März 2017 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ausgehend von der Arbeitslosmeldung am 20. Januar 2017 Arbeitslosengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu bewilligen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
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