Sozialgericht Dortmund, 2017-05-16, S 19 AS 2534/15

S 19 AS 2534/15Sozialversicherungsgericht16.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 19 AS 2534/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-16

Aktenzeichen: S 19 AS 2534/15

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2017:0516.S19AS2534.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 08.05.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 27.05.2015 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, den Klägern zum Stichtag 01.02.2015 Leistungen zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zu gewähren in Höhe von jeweils 30,00 EUR. Der Beklagte hat den Kläger ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten für das Vorverfahren in voller Höhe zu erstatten und für das gerichtliche Verfahren in Höhe von 13 %. Die Berufung wird zugelassen.

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