S 19 AS 3947/16•Sozialgericht Dortmund, 2016-12-16, S 19 AS 3947/16
Sozialgericht Dortmund, 2016-12-16, S 19 AS 3947/16
S 19 AS 3947/16Sozialversicherungsgericht16.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 19 AS 3947/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-16
Aktenzeichen: S 19 AS 3947/16
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2016:1216.S19AS3947.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Tenor
Der am 06.06.2016 erstellte und abgesandte Bescheid des Beklagten, der das Datum 08.11.2012 trägt, in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19.07.2016 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger unter teilweiser Rücknahme des Bescheids vom 24.03.2014 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 01.07.2014 und des Widerspruchsbescheids vom 01.07.2014 weitere Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu gewähren in Höhe von 22,56 EUR für Juli 2013 und in Höhe von 196,13 EUR für August 2013. Der Beklagte hat dem Kläger seine notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen.
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