S 62 SO 133/16•Sozialgericht Dortmund, 2016-12-14, S 62 SO 133/16
Sozialgericht Dortmund, 2016-12-14, S 62 SO 133/16
S 62 SO 133/16Sozialversicherungsgericht14.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 62 SO 133/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-14
Aktenzeichen: S 62 SO 133/16
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2016:1214.S62SO133.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 62. Kammer
Tenor
Der Bescheid des Beklagten vom 25.10.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.10.2011 wird insoweit aufgehoben, wie in diesem eine den Betrag von EUR 1173,77 übersteigende Kostenbeteiligung des Klägers festgesetzt wird. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers
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