S 9 KA 300/10•Sozialgericht Dortmund, 2016-10-19, S 9 KA 300/10
Sozialgericht Dortmund, 2016-10-19, S 9 KA 300/10
S 9 KA 300/10Sozialversicherungsgericht19.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 9 KA 300/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-19
Aktenzeichen: S 9 KA 300/10
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2016:1019.S9KA300.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 21.04.2010 und der Bescheid der Beklagten vom 20.07.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 07.10.2010 über den Widerspruch über die sachlich-rechnerischen Richtigstellungen der Abrechnung für die Quartale 4/2009 und 1/2010 werden aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsaufassung des Gerichts neu zu bescheiden. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.