Sozialgericht Dortmund, 2016-10-19, S 9 KA 300/10

S 9 KA 300/10Sozialversicherungsgericht19.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 9 KA 300/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-19

Aktenzeichen: S 9 KA 300/10

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2016:1019.S9KA300.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 21.04.2010 und der Bescheid der Beklagten vom 20.07.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 07.10.2010 über den Widerspruch über die sachlich-rechnerischen Richtigstellungen der Abrechnung für die Quartale 4/2009 und 1/2010 werden aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsaufassung des Gerichts neu zu bescheiden. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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