S 8 KR 435/14•Sozialgericht Dortmund, 2016-01-22, S 8 KR 435/14
Sozialgericht Dortmund, 2016-01-22, S 8 KR 435/14
S 8 KR 435/14Sozialversicherungsgericht22.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 8 KR 435/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-22
Aktenzeichen: S 8 KR 435/14
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2016:0122.S8KR435.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 28.11.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.04.2014 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, die Kosten für die monatliche Versorgung des Klägers mit 56 g Cannabisblüten entsprechend der ärztlichen Verordnung des behandelnden Arztes aus vom 05.09.2013 zu tragen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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