S 41 SO 418/14 ER•Sozialgericht Dortmund, 2014-10-24, S 41 SO 418/14 ER
Sozialgericht Dortmund, 2014-10-24, S 41 SO 418/14 ER
S 41 SO 418/14 ERSozialversicherungsgericht24.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 41 SO 418/14 ER — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-24
Aktenzeichen: S 41 SO 418/14 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2014:1024.S41SO418.14ER.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 41. Kammer
Tenor
Der Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, die ungedeckten Kosten für die Unterbringung des Antragstellers in einem Alten- und Pflegeheim vorläufig für die Zeit ab Oktober 2014 für zunächst 6 Monate, längstens jedoch bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu übernehmen. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
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