S 26 AY 131/13 ER•Sozialgericht Dortmund, 2014-02-17, S 26 AY 131/13 ER
Sozialgericht Dortmund, 2014-02-17, S 26 AY 131/13 ER
S 26 AY 131/13 ERSozialversicherungsgericht17.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 26 AY 131/13 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-17
Aktenzeichen: S 26 AY 131/13 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2014:0217.S26AY131.13ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Kammer
Tenor
Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 25.10.2013 wieder herzustellen, hilfsweise, die Beigeladene zu 1. zu verpflichten, der Antragstellerin für die Krankenbehandlungsleistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutz zu bewilligen und auszuzahlen, weiter hilfsweise, der Beigeladenen zu 2. aufzugeben, die für die Krankenbehandlung der Antragstellerin erforderlichen Leistungen zu bewilligen, wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Lolan zur unentgeltlichen Verfolgung ihrer Rechte beigeordnet.
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