S 32 AS 5677/13 ER•Sozialgericht Dortmund, 2014-02-12, S 32 AS 5677/13 ER
Sozialgericht Dortmund, 2014-02-12, S 32 AS 5677/13 ER
S 32 AS 5677/13 ERSozialversicherungsgericht12.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 32 AS 5677/13 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-12
Aktenzeichen: S 32 AS 5677/13 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2014:0212.S32AS5677.13ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Kammer
Tenor
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig für die Zeit vom 12.12.2013 bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zum 31.03.2014, Leistungen nach dem SGB II mit Ausnahme von Bedarfen für Unterkunft und Heizung zu gewähren. Der Antragsgegner trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers. Dem Antragsteller wird für diesen Rechtszug für die Zeit ab dem 12.12.2013 ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt XXX aus Dortmund beigeordnet.
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