S 34 R 355/12•Sozialgericht Dortmund, 2013-05-13, S 34 R 355/12
Sozialgericht Dortmund, 2013-05-13, S 34 R 355/12
S 34 R 355/12Sozialversicherungsgericht13.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 34 R 355/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-13
Aktenzeichen: S 34 R 355/12
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2013:0513.S34R355.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 02.11.2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 02.02.2012 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird zugelassen.
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