S 29 AS 17/09•Sozialgericht Dortmund, 2012-04-24, S 29 AS 17/09
Sozialgericht Dortmund, 2012-04-24, S 29 AS 17/09
S 29 AS 17/09Sozialversicherungsgericht24.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 29 AS 17/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-24
Aktenzeichen: S 29 AS 17/09
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2012:0424.S29AS17.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 03.11.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.12.2008 verurteilt, für den Monat Dezember 2008 die Kosten der Unterkunft und Heizung für die Wohnung der Klägerin im Haus E 13 in Dortmund in tatsäch- licher Höhe neben den Kosten der Unterkunft und Heizung der neuen Wohnung zu übernehmen.
Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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