S 31 AS 282/07•Sozialgericht Dortmund, 2008-10-20, S 31 AS 282/07
Sozialgericht Dortmund, 2008-10-20, S 31 AS 282/07
S 31 AS 282/07Sozialversicherungsgericht20.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 31 AS 282/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-20
Aktenzeichen: S 31 AS 282/07
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2008:1020.S31AS282.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 6. November 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Juli 2007 wird teilweise aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für November und Dezember 2006 monatlich 159,13 EUR für die Kosten der Unterkunft zu bewilligen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Berufung wird nicht zugelassen.
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