Sozialgericht Dortmund, 2007-03-29, S 31 AS 97/07 ER

S 31 AS 97/07 ERSozialversicherungsgericht29.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 31 AS 97/07 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-03-29

Aktenzeichen: S 31 AS 97/07 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2007:0329.S31AS97.07ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Kosten sind zwischen den Beteiligten nicht zu erstatten. Der Antrag auf Prozeßkostenhilfe wird abgelehnt.

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