Sozialgericht Dortmund, 2006-02-24, S 31 AS 59/06

S 31 AS 59/06Sozialversicherungsgericht24.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 31 AS 59/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-02-24

Aktenzeichen: S 31 AS 59/06

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2006:0224.S31AS59.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig ab 01. Februar 2006 bis 31. Mai 2006 monatlich weitere 108,55 EUR auszuzahlen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt 9/10 der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers. Dem Antragsteller wird für den Antrag Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Scheminowski bewilligt.

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