S 31 AS 59/06•Sozialgericht Dortmund, 2006-02-24, S 31 AS 59/06
Sozialgericht Dortmund, 2006-02-24, S 31 AS 59/06
S 31 AS 59/06Sozialversicherungsgericht24.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 31 AS 59/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-24
Aktenzeichen: S 31 AS 59/06
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2006:0224.S31AS59.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig ab 01. Februar 2006 bis 31. Mai 2006 monatlich weitere 108,55 EUR auszuzahlen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt 9/10 der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers. Dem Antragsteller wird für den Antrag Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Scheminowski bewilligt.
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