Sozialgericht Dortmund, 2006-01-30, S 22 RA 35/03

S 22 RA 35/03Sozialversicherungsgericht30.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 22 RA 35/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-30

Aktenzeichen: S 22 RA 35/03

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2006:0130.S22RA35.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16.10.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.03.2003 und unter Abänderung des Bescheides vom 27.12.2004 verurteilt, der Klägerin unter teilweiser Rücknahme des Bescheides vom 11.08.1995 Altersrente für Frauen unter Berücksichtigung der Zeit vom 01.01.1965 bis 26.11.1993 als nachgewiesene Beitragszeit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des § 44 Abs. 4 SGB X, zu gewähren. Die Beklagte hat der Klägerin deren erstattungsfähige außergerichtliche Kosten zu erstatten.

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