S 33 AS 14/05 ER•Sozialgericht Dortmund, 2005-02-08, S 33 AS 14/05 ER
Sozialgericht Dortmund, 2005-02-08, S 33 AS 14/05 ER
S 33 AS 14/05 ERSozialversicherungsgericht08.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 33 AS 14/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-08
Aktenzeichen: S 33 AS 14/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2005:0208.S33AS14.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 33. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern ab dem 01.01.2005 über die mit Bescheid vom 07.12.2004 bewilligten monatlichen Leistungen hinaus vorläufig monatlich weitere 332,24 Euro bis zum 30.06.2005, längstens jedoch bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens in der Hauptsache zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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