S 5 AL 1/04•Sozialgericht Dortmund, 2004-12-20, S 5 AL 1/04
Sozialgericht Dortmund, 2004-12-20, S 5 AL 1/04
S 5 AL 1/04Sozialversicherungsgericht20.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 5 AL 1/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-20
Aktenzeichen: S 5 AL 1/04
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2004:1220.S5AL1.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 28.10.2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 03.12.2003 verurteilt, dem Kläger die ihm zustehende Alhi auch ab dem 18.09.2003 ohne Abzug wegen verspäteter Meldung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Der Beklagten werden die Kosten des Klägers auferlegt.
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