S 30 AL 127/02•Sozialgericht Dortmund, 2004-11-12, S 30 AL 127/02
Sozialgericht Dortmund, 2004-11-12, S 30 AL 127/02
S 30 AL 127/02Sozialversicherungsgericht12.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 30 AL 127/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-12
Aktenzeichen: S 30 AL 127/02
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2004:1112.S30AL127.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 06.03.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.03.2002 verpflichtet, den Bescheid vom 24.01.2002 dahingehend aufzuheben, als dass die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe auch für die Zeit vom 18.12.2001 bis zum 24.01.2002 aufgehoben wurde. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte 1/9.
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