S 33 AL 85/04•Sozialgericht Dortmund, 2004-06-14, S 33 AL 85/04
Sozialgericht Dortmund, 2004-06-14, S 33 AL 85/04
S 33 AL 85/04Sozialversicherungsgericht14.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 33 AL 85/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-14
Aktenzeichen: S 33 AL 85/04
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2004:0614.S33AL85.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16.01.2004 und in Abänderung des Bescheides vom 19.01.2004 jeweils in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.01.2004 Arbeitslosengeld ohne Anrechnung eines Minderungsbetrages gemäß § 140 SGB III zu zahlen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtilchen Kosten der Klägerin. Die Berufung wird zugelassen.
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