S 9 KA 53/03•Sozialgericht Dortmund, 2004-03-30, S 9 KA 53/03
Sozialgericht Dortmund, 2004-03-30, S 9 KA 53/03
S 9 KA 53/03Sozialversicherungsgericht30.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 9 KA 53/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-30
Aktenzeichen: S 9 KA 53/03
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2004:0330.S9KA53.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.942.527,29 Euro an rückständiger Gesamtvergütung für die Jahre 2000 und 2001 zu zahlen.
- Im Übrigen wird die Klage betreffend der Verzugszinsen abgewiesen.
- Die Widerklage wird als unzulässig abgewiesen.
- Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die Gerichtskosten nach einem in der Höhe auf 2.500.000,00 Euro begrenzten Streitwert zu tragen.
- Die Sprungrevision wird zugelassen.
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