S 23 U 65/02•Sozialgericht Dortmund, 2003-06-30, S 23 U 65/02
Sozialgericht Dortmund, 2003-06-30, S 23 U 65/02
S 23 U 65/02Sozialversicherungsgericht30.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 23 U 65/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-30
Aktenzeichen: S 23 U 65/02
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2003:0630.S23U65.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides bom 02.01.2002 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16.04.2002 verurteilt, der Klägerin wegen der Folgen des Unfalls vom 00.00.2001 Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.
Die Beklagte hat der Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten zu gewähren.
Die Berufung wird zugelassen.
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