S 30 AL 427/02•Sozialgericht Dortmund, 2003-03-27, S 30 AL 427/02
Sozialgericht Dortmund, 2003-03-27, S 30 AL 427/02
S 30 AL 427/02Sozialversicherungsgericht27.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 30 AL 427/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-27
Aktenzeichen: S 30 AL 427/02
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2003:0327.S30AL427.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 14.06.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.10.2002 verurteilt, der Klägerin ab dem 31.05.2002 Arbeitslosenhilfe unter Berücksichtigung der tatsächlich angefallenen Versicherungsbeiträge zu gewähren. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu tragen.
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