S 26 KA 44/02•Sozialgericht Dortmund, 2003-01-17, S 26 KA 44/02
Sozialgericht Dortmund, 2003-01-17, S 26 KA 44/02
S 26 KA 44/02Sozialversicherungsgericht17.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 26 KA 44/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-17
Aktenzeichen: S 26 KA 44/02
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2003:0117.S26KA44.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 23.10.2001 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 20.03.2002 verurteilt, den Kläger ab 01.07.2003 nicht zum ärztlichen Notfalldienst in dem Gebiet der Beigeladenen heranzuziehen.
Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.
Der Streitwert beträgt 25.000,00 Euro.
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