S 20 (3) SB 290/00•Sozialgericht Dortmund, 2001-11-28, S 20 (3) SB 290/00
Sozialgericht Dortmund, 2001-11-28, S 20 (3) SB 290/00
S 20 (3) SB 290/00Sozialversicherungsgericht28.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 20 (3) SB 290/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-28
Aktenzeichen: S 20 (3) SB 290/00
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2001:1128.S20.3SB290.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 13.09.2000 in der Geschalt des Widerspruchsbescheides vom 21.11.2000 wird aufgehoben und der Beklagte wird verurteilt, bei der Klägerin ab dem 10.07.2000 das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs "aG" festzustellen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.