Sozialgericht Dortmund, 2001-11-28, S 20 (3) SB 290/00

S 20 (3) SB 290/00Sozialversicherungsgericht28.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 20 (3) SB 290/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-28

Aktenzeichen: S 20 (3) SB 290/00

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2001:1128.S20.3SB290.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

Der Bescheid vom 13.09.2000 in der Geschalt des Widerspruchsbescheides vom 21.11.2000 wird aufgehoben und der Beklagte wird verurteilt, bei der Klägerin ab dem 10.07.2000 das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs "aG" festzustellen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.

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