Sozialgericht Dortmund, 2001-08-21, S 13 RJ 122/00

S 13 RJ 122/00Sozialversicherungsgericht21.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 13 RJ 122/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-08-21

Aktenzeichen: S 13 RJ 122/00

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2001:0821.S13RJ122.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Der Bescheid vom 25. November 1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 10. April 2000 wird abgeändert und die Beklagte verpflichtet, den ... Oktober 19 ... als Geburtsdatum zugrunde zu legen, soweit Rechte oder Pflichten davon abhängig sind, dass eine bestimmte Altersgrenze erreicht oder überschritten ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Kläaers in Höhe von 1/2.

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