S 31 KN 65/97•Sozialgericht Dortmund, 2001-07-10, S 31 KN 65/97
Sozialgericht Dortmund, 2001-07-10, S 31 KN 65/97
S 31 KN 65/97Sozialversicherungsgericht10.07.2001
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 31 KN 65/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-10
Aktenzeichen: S 31 KN 65/97
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2001:0710.S31KN65.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 13. November 1995 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03. März 1997 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger wegen einer am 30. September 1996 eingetretenen Berufsunfähigkeit Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.
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