S 41 KR 66/00•Sozialgericht Dortmund, 2001-05-22, S 41 KR 66/00
Sozialgericht Dortmund, 2001-05-22, S 41 KR 66/00
S 41 KR 66/00Sozialversicherungsgericht22.05.2001
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 41 KR 66/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-22
Aktenzeichen: S 41 KR 66/00
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2001:0522.S41KR66.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 41. Kammer
Tenor
Die Bescheide vom 01.04.1999 und 27.05.1999 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 18.04.2000 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen orthopädischen Autokindersitz mit Vier-Punkt-Gurt-System und Alu-Kopfstütze zu gewähren. Die Beklagte hat der Klägerin ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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