S 5 AL 304/00•Sozialgericht Dortmund, 2001-03-23, S 5 AL 304/00
Sozialgericht Dortmund, 2001-03-23, S 5 AL 304/00
S 5 AL 304/00Sozialversicherungsgericht23.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 5 AL 304/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-03-23
Aktenzeichen: S 5 AL 304/00
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2001:0323.S5AL304.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird gem. Artikel 100 Grundgesetz die Frage vorgelegt, ob § 200 Abs. 1 und § 434 c Abs. 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung des Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetzes vom 21.12.2000 mit dem Grundgesetz vereinbar sind, soweit einmalig gezahlte Arbeitsentgelte bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe unberücksichtigt bleiben.
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